Rechtsanwältin Katharina Storch, Bau- und Architektenrecht
Als auf Baurecht spezialisierte Rechtsanwältin im Raum Berlin-Zehlendorf / Kleinmachnow / Stahnsdorf / Teltow berate ich umfassend unter anderem in allen Vertragsfragen, im privaten und öffentlichen Baurecht, im Mietrecht, bei Verkehrsunfällen, in Strafsachen.
Das Recht rund um die Immobilie bildet den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauschäden sowie einem Ingenieurbüro für Baubiologie sind mir die mit dem Bauen und Bauschäden zusammenhängenden technischen Sachverhalte nicht fremd.
Gerne stehe ich Ihnen daher für alle Fragen rund um das Bauen, Mieten und Vermieten; Kaufen und Verkaufen von Immobilien zur Verfügung.
Neben meiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bau- und Immobilienrecht berate ich Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:
Verkehrsrecht
Strafrecht
Nachbarschaftsrecht
Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht
Architekten- und Ingenieursrecht
Allgemeines Vertragsrecht, Vertragsgestaltung
Zwangsvollstreckung
Auch im Bereich der Erbenermittlung – auch mit Auslandsbezug – stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Ziel meiner Beratung als Rechtsanwältin ist es, Ihnen durch eine stark persönlich ausgerichtete Betreuung bei der Konfliktlösung zur Seite zu stehen. Selbstverständlich ist es dabei, für Sie als zuverlässiger Partner stets gut erreichbar (in Kleinmachnow, nahe Berlin Zehlendorf, Stahnsdorf und Potsdam) zu sein, schnell zur Verfügung zu stehen und ein langfristiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Aufgrund meiner langen Auslandsaufenthalte in Frankreich, Afrika und Italien stehe ich Ihnen auch auf Französisch und Englisch zur Verfügung. In Italienisch und Spanisch verfüge ich über Grundkenntnisse, welche Ihnen vielleicht bei der Lösung Ihrer Fälle weiter helfen.
Was Sie tun können
Wie Sie dem Rechtsanwalt helfen können:
Um für Sie schnell und effizient tätig werden zu können benötigt der Anwalt Ihre Mitarbeit. Folgende Unterlagen und Informationen sollten Sie – sofern vorhanden - für den Anwalt zusammenstellen:
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und keine Rechtsschutz-versicherung die Verfahrenskosten trägt haben Sie unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das amtliche Formular finden Sie hier.