Honorarvereinbarungen
In besonderen Fällen wird der Anwalt nur aufgrund einer Honorarvereinbarung tätig. Hierbei liegen die Stundensätze je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwischen EUR 100,- und EUR 200,- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
In besonderen Fällen wird der Anwalt nur aufgrund einer Honorarvereinbarung tätig. Hierbei liegen die Stundensätze je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwischen EUR 100,- und EUR 200,- zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.