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Rechtschutzversicherung

Ist der Mandant rechtschutzversichert so trägt die Rechtschutzversicherung häufig anfallende Anwalts- und Gerichtskosten. Die Rechtschutzversicherung prüft jedoch stets, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist. Eine Einstandsverpflichtung der Rechtschutzversicherung ist in der Regel nur dann gegeben, wenn jemand gegen Rechtsvorschriften oder Gesetze zulasten des Mandanten verstößt. Nicht jeder Besuch beim Anwalt stellt somit einen Versicherungsfall dar. Bei Zweifeln über die Einstandsverspflichtung Ihrer Rechtschutzversicherung berät Sie der Anwalt oder die Schadensabteilung Ihrer Rechtschutzversicherung vorab telefonisch.

Bestimmte Risiken sind grundsätzlich nicht versichert, was in den allgemeinen Versicherungsbedingungen nachgelesen werden kann. Als Beispiele sind hier zu nennen: familienrechtliche Streitigkeiten, erbrechtliche Streitigkeiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Bebauung eines Grundstückes. Häufig erstatten die Rechtschutzversicherungen in solchen Angelegenheiten jedoch die Kosten einer Erstberatung insbesondere im Erb- und Familienrecht.