Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind ebenfalls abhängig vom Gegenstandswert. Diese sind vor Einreichung einer Klage in voller Höhe zu zahlen, das heißt in Höhe von 3 Gebühren, welche maximal im Gerichtsverfahren anfallen können. Sofern sich ein Gerichtsverfahren vor einem Urteil erledigt, kann es zur Rückerstattung von Gerichtskosten kommen. Gerichtskostenvorschüsse sind bei folgenden Gegenstandswerten beispielsweise wie folgt einzuzahlen:

Gegenstandswert

Gebühr

EUR

300,-

EUR

75,-

EUR

1.200,-

EUR

165,-

EUR

4.000,-

EUR

315,-

EUR

10.000,-

EUR

598,-

EUR

30.000,-

EUR

1.020,-

EUR

80.000,-

EUR

1.968,-

EUR

500.000,-

EUR

8.868,-

EUR

1.000.000,-

EUR

13.368,-

Rechtsanwältinnen


  • Rechtsanwältin K. Storch
    Immobilienrecht, Vertrags- und Verwaltungsrecht

  • Dr. Wiebke Papenthin
    Immobilienrecht

Kontaktdaten


  • Zehlendorfer Damm 119
    14532 Kleinmachnow / Berlin

  • Buslinie: 620; 623; 629 

    Bushaltestelle: Meiereifeld, Kleinmachnow

  • (033203) 32 95 96

  • (033203) 32 95 99

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten


  • MO
    08:00 - 16:00 Uhr
  • DI
    09:00 - 18:00 Uhr
  • MI
    08:00 - 16:00 Uhr
  • DO
    09:00 - 18:00 Uhr
  • FR
    08:00 - 14:00 Uhr
  • Weitere Termine nach Vereinbarung