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Gerichtskosten

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz und sind ebenfalls abhängig vom Gegenstandswert. Diese sind vor Einreichung einer Klage in voller Höhe zu zahlen, das heißt in Höhe von 3 Gebühren, welche maximal im Gerichtsverfahren anfallen können. Sofern sich ein Gerichtsverfahren vor einem Urteil erledigt, kann es zur Rückerstattung von Gerichtskosten kommen. Gerichtskostenvorschüsse sind bei folgenden Gegenstandswerten beispielsweise wie folgt einzuzahlen:

Gegenstandswert

Gebühr

EUR

300,-

EUR

75,-

EUR

1.200,-

EUR

165,-

EUR

4.000,-

EUR

315,-

EUR

10.000,-

EUR

598,-

EUR

30.000,-

EUR

1.020,-

EUR

80.000,-

EUR

1.968,-

EUR

500.000,-

EUR

8.868,-

EUR

1.000.000,-

EUR

13.368,-