Gerichtliche Vertretung
In einem Gerichtsverfahren entstehen für den Anwalt in der Regel 2,5 Gebühren, das heißt eine 1,3 Gebühr für die Vertretung im Prozess und eine 1,2 Gebühr für die mündliche Verhandlung.
Sofern der Anwalt für Sie gerichtlich eine Forderung von EUR 5.000,- geltend macht, erhält er hierfür Gebühren in Höhe von EUR 752,50 zuzüglich Auslagen von EUR 20,- und Mehrwertsteuer.