Skip to main content

Erstberatung

Kommt es zu einem ersten Beratungsgespräch, darf der Rechtsanwalt von einem Verbraucher auch bei einem sehr hohen Gegenstandswert keine höhere Gebühr als EUR 190,- (netto) abrechnen, da es sich um eine so genannte Erstberatung handelt. Hinzu kommen noch Auslagen und Mehrwertsteuer. EUR 190,- für eine Erstberatung fallen in der Regel erst dann an, wenn ein Gegenstandswert in Höhe von mindestens EUR 8.000,- erreicht ist und die Beratung nicht von besonderem Umfang und Schwierigkeitsgrad ist.