Außergerichtliche Vertretung

Vertritt der Anwalt Sie außergerichtlich, so fallen in der Regel Gebühren in Höhe von 0,5 bis 2,5 Gebühren an, je nach Art und Umfang der Tätigkeit. Erreicht der Anwalt eine Einigung zwischen den Parteien, erhält er hierfür weitere 1,5 Gebühren, immer in Abhängigkeit vom Gegenstandswert

Rechtsanwältinnen


  • Rechtsanwältin K. Storch
    Immobilienrecht, Vertrags- und Verwaltungsrecht

  • Dr. Wiebke Papenthin
    Immobilienrecht

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  • Buslinie: 620; 623; 629 

    Bushaltestelle: Meiereifeld, Kleinmachnow

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