Rechtsanwältin Katharina Storch
Als auf das Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwältin im Raum Berlin-Zehlendorf / Kleinmachnow / Stahnsdorf / Teltow berate ich umfassend unter anderem im privaten und öffentlichen Baurecht, im Wohnungseigentumsrecht (WEG), Aufenthaltsrecht, Einbürgerung sowie der Erbensuche und Nachlassverwaltung.
Das Recht rund um die Immobilie bildet einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Durch die enge Zusammenarbeit mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauschäden sowie einem Ingenieurbüro für Baubiologie sind mir die mit dem Bauen und Bauschäden zusammenhängenden technischen Sachverhalte bekannt.
Ich stehe Ihnen daher für alle Fragen rund um das Vermieten, Kaufen und Verkaufen, Teilen und Vereinigung von Immobilien und Grundstücken zur Verfügung.
Neben meiner schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Bau- und Immobilienrecht berate ich Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:
- Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Einbürgerung
- Testamentsvollstreckung
- Nachbarschaftsrecht
- Allgemeines Vertragsrecht, Vertragsgestaltung
- Zwangsvollstreckung
Auch im Bereich der Erbenermittlung – gerne mit Auslandsbezug – stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Ziel meiner Beratung als Rechtsanwältin ist es, Ihnen durch eine stark persönlich ausgerichtete Betreuung bei der Konfliktlösung zur Seite zu stehen. Selbstverständlich ist es dabei, für Sie als zuverlässiger Partner stets gut erreichbar (in Kleinmachnow, nahe Berlin Zehlendorf, Stahnsdorf und Potsdam) zu sein, schnell zur Verfügung zu stehen und ein langfristiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Aufgrund meiner langen Auslandsaufenthalte in Frankreich, Afrika und Italien stehe ich Ihnen auch auf Französisch und Englisch zur Verfügung. In Italienisch und Spanisch verfüge ich über Grundkenntnisse, welche Ihnen vielleicht bei der Lösung Ihrer Fälle weiter helfen.
Was Sie tun können
Wie Sie dem Rechtsanwalt helfen können:
Baugenehmigung, Bebauungsplan, Schriftverkehr
- Mietvertrag,
- Schriftverkehr,
- Zahlungsübersicht
- Aufenthaltsrecht
- Einbürgerung
- Ladung der Polizei oder des Gerichts, Strafanzeige
- Wenn möglich Beschreibung des Tatgeschehens unter Angabe von Schadensart und –Höhe sowie von Zeugen, Belege.
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und keine Rechtsschutz-versicherung die Verfahrenskosten trägt haben Sie unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Das amtliche Formular finden Sie hier.
Versicherungsgesellschaft, Versicherung, gegebenenfalls Schadennummer.
Das Formular können Sie hier: Vollmacht für RA Storch herunterladen.